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Jagdliches Schießen

 

Eines der obersten Anliegen ist es, das Wild im Zuge der Jagdausübung schnell und sicher zu erlegen und ihm jegliche Form von Schmerz und Leid zu ersparen. Der sichere Umgang mit der Waffe ist hierfür absolute Voraussetzung.

Das jagdliche Übungsschießen dient der Erhaltung und weiteren Verbesserung der Treffsicherheit und ist somit ein wichtiger Bestandteil der waidgerechten Jagdausübung. Die Handhabung der Jagdwaffe muss daher ständig trainiert werden.

Der Begriff "Jagdliches Schießen" erstreckt sich auf den Gebrauch von Schusswaffen im Zusammenhang mit der Vor/ Nachbereitung zur Jagd und der Jagdausübung. Dabei ist es gleichgültig, ob sich der Schütze auf dem Schießstand oder im Revier befindet. Das jagdliche Schießen berücksichtigt Aspekte aus den Bereichen Waidgerechtigkeit und Tierschutz, Handhabung und Sicherheit im Umgang mit Schusswaffen aber auch Sport, Wettkampf und Freizeitgestaltung. Jagdliches Schießen umfasst Übungs-, Leistungs- und Vergleichsschießen.

Das Übungsschießen dient dazu, die erlernten Fähigkeiten zu vervollkommnen, zu überprüfen und zu steigern. Schwerpunktmäßig sollte das Übungsschießen vor der Jagdzeit erfolgen. Der DJV vergibt für das Übungsschießen die Jagdnadeln Teilnehmernadel, Schießnadel "Büchse" und Schießnadel "Flinte".

Beim Leistungsschießen werden die erworbenen Fähigkeiten nachgewiesen und die Schützen können im kombinierten Büchsen- und Flintenschießen und im Kurzwaffenschießen die DJV- Schießleistungsnadeln in Gold, Silber, Bronze und die Sondernadel in Gold erwerben.

 


Weiterbildung in Sanitz für KJV Rostock

 

Am 14. April war es wieder soweit, es hieß die Schulbank drücken für Weidgenossen des Kreisjagdverbandes Rostock/Hansestadt Rostock. Der Kreisschießobmann Wdg. de Lahr, hatte in die Räumlichkeiten der Jagdschule Sanitz zu einer Weiterbildung mit dem Themenbereich Waffenrecht eingeladen.

Dieses Thema hatte ja in den letzten Tagen vor der Veranstaltung durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bezüglich Halbautomaten noch an Aktualität gewonnen. Als vortragender Fachmann konnte ein Rechtsanwalt gewonnen werden. Und er tat dieses vor einem vollen Haus, wie man so schön sagt.

 

Es wurden verschiedenste Bereiche des Waffenrechts besprochen. Hierzu zählten z.B. die Bereiche Erwerb/Verkauf, Transport und Lagerung, benötigte Dokumente sowie Erbrecht. Weiterhin kamen natürlich die Themen Halbautomatische Waffen, sowie Schalldämpfer zur Sprache.

Die teilweise sehr ausgiebigen Diskussionen unter den Teilnehmern, und die Fragen belegten das es doch immer wieder Klärungsbedarf in diesen Bereichen gibt. Insbesondere dann Verstöße gegen gültige Vorschriften oder Gesetze signifikante Auswirkungen haben können für den Jäger.

Im Namen der Teilnehmer bedanke ich mich hiermit noch einmal dem Rechtsanwalt für den Vortrag, sowie bei der Jagdschule Sanitz, für die Bereitstellung der Räumlichkeiten.

 

Weidmannheil

Uwe de Lahr

Kreisschießobmann

 


Die neue DJV Schießvorschrift ist in Kraft seit dem 01.04.2015:

http://www.jagdverband.de/content/jagdliches-schie%C3%9Fen